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Kabul ist im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan als Fluchtalternative geeignet
Meta
15.06.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 15.06.2016, Az. W 2 K 15.30769 (REWIS RS 2016, 9877)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 9877
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Sicherheitslage in Afghanistan - Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
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