Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.01.2006, Az. XI ZR 147/05

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 5599

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 147/05 vom 17. Januar 2006 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 17. Januar 2006 durch [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und Prof. Dr. [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des [X.] vom 29. April 2005 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache offensicht-lich keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung vermag die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht einmal ansatzweise aufzuzeigen. Zumindest die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag sind offensichtlich gegeben. Die Ausführungen in der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung zum Eigenkapitalersatz-charakter der Garantie entbehren jeder Grundlage. Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 858.970,36 •. [X.] [X.] Joeres Ellenberger [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.], Entscheidung vom [X.] U 4185/04 Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 30.11.2004 - 12 O 1233/03 - [X.], Entscheidung vom 29.04.2005 - 1 U 4185/04 -

Meta

XI ZR 147/05

17.01.2006

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.01.2006, Az. XI ZR 147/05 (REWIS RS 2006, 5599)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 5599

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.