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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG
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06.12.2018
Urteil
Zitiervorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 06.12.2018, Az. 6 K 424/17 (REWIS RS 2018, 742)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 742
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FG Nürnberg, 6 K 424/17, 06.12.2018.
Bundesfinanzhof, IV R 36/19, 12.11.2020.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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