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Gebührenfestsetzung für Baugenehmigung bezüglich einer Werbeanlage
Meta
30.05.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 30.05.2017, Az. Au 5 K 16.1826 (REWIS RS 2017, 10210)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 10210
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Baugenehmigung, Werbeanlage, Gebühr, Äquivalenzprinzip, Bedeutung, Richtlinie, Gebührenbemessung, Verwaltungsgebührenrecht, Ermessensentscheidung, Amtshandlung, Kostendeckungsprinzip, Ermittlungspflicht
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