Aktenzeichen 1 C 35/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:170620U1C35.19.0
RCN:
RCNHBBDARZQBJN325M

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 17.06.2020

Unzulässigkeit eines Asylantrags wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Bulgarien

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