Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]/00vom22. August 2001in dem [X.] 2 -Der V. Zivilsenat des [X.] hat ohne mündliche Verhandlungam 22. August 2001beschlossen:Das Urteil des Senats vom 29. Juni 2001 wird nach § 319 ZPOwegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, [X.] der Entscheidungsgründe es heißen muß:"Über den Revisionsantrag ist, da der Revisionsbeklagte trotzordnungsgemäßer Ladung im Verhandlungstermin nicht ver-treten war, auf Antrag der Revisionsklägerin durch Versäum-nisurteil zu entscheiden (§§ 331, 557 [X.] und [X.] der Entscheidungsgründe an [X.] des Datums "16. März 1994" jeweils das [X.]" [X.] 1 Satz 2 der Entscheidungsgründe das erste "nicht" ent-fällt und es statt dessen heißt:"Bösgläubigkeit liegt vor, wenn der Besitzer das Fehlen [X.] zum Besitz beim Erwerb des Besitzes kannte oder grobfahrlässig nicht erkannt hat (§ 990 Abs. 1 Satz 1 BGB)."- 3 --in III 1 Buchst. c Satz 3 der Entscheidungsgründe das Wort"Sachen" entfällt.WenzelSchneiderKrügerKleinGaier
Meta
22.08.2001
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.08.2001, Az. V ZR 215/00 (REWIS RS 2001, 1559)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 1559
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
V ZR 215/00 (Bundesgerichtshof)
V ZR 147/10 (Bundesgerichtshof)
V ZR 215/09 (Bundesgerichtshof)
VI ZR 481/17 (Bundesgerichtshof)
Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den Schädiger auf Zahlung der fiktiven Herstellungskosten statt …
IX ZR 117/03 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.