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Zuerkennung des subsidiären Schutzes wegen Gefahr der Verfolgung durch die Taliban in Afghanistan
Meta
07.06.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 07.06.2017, Az. M 17 K 17.32802 (REWIS RS 2017, 9835)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9835
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen Verfolgung durch die Taliban in Afghanistan
Subsidiärer Schutz nach Zwangsrekrutierung durch die Taliban
Rechtmäßige Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach Afghanistan
Kein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage