VGH München, Entscheidung vom 03.08.2022, Az. 24 ZB 22.1305

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Gegenstand

Keine ernstlichen Zweifel, Keine schriftliche Zusicherung, Einholung eines Gutachtens nicht erforderlich, Beihilfe, Medizinische Kräftigungstherapie, Erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung, Überschreitung des GOÄ-Schwellenwertes (hier nicht gerechtfertigt)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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24 ZB 22.1305

03.08.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 03.08.2022, Az. 24 ZB 22.1305 (REWIS RS 2022, 4549)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4549

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1 BvR 587/17

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