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Keine ernstlichen Zweifel, Keine schriftliche Zusicherung, Einholung eines Gutachtens nicht erforderlich, Beihilfe, Medizinische Kräftigungstherapie, Erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung, Überschreitung des GOÄ-Schwellenwertes (hier nicht gerechtfertigt)
Meta
03.08.2022
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 03.08.2022, Az. 24 ZB 22.1305 (REWIS RS 2022, 4549)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 4549
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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