VGH München, Entscheidung vom 02.04.2019, Az. 6 ZB 18.2292

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Gegenstand

Rückforderung von Ausbildungskosten von Soldaten nach Kriegsdienstverweigerung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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6 ZB 18.2292

02.04.2019

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 02.04.2019, Az. 6 ZB 18.2292 (REWIS RS 2019, 8625)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 8625

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