VG Bayreuth, Urteil vom 24.10.2017, Az. B 6 K 16.31892

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Erfolgloser Antrag eines afghanischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung internationalen Schutzes


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

B 6 K 16.31892

24.10.2017

VG Bayreuth

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 24.10.2017, Az. B 6 K 16.31892 (REWIS RS 2017, 3403)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 3403

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

B 7 K 17.32608 (VG Bayreuth)

Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Äthiopien


W 10 K 18.32407 (VG Würzburg)

Kein Asylrecht für nigerianischen Staatsangehörigen


B 5 K 16.31983 (VG Bayreuth)

Abschiebungsverbot für pakistanischen Staatsangehörigen wegen PTBS


AN 18 K 17.31944 (VG Ansbach)

Flüchtlingseigenschaft


M 17 K 16.34975 (VG München)

Kein Flüchtlingsschutz für afghanischen Hazara aus der Provinz Ghazni


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

10 C 13/10

10 B 16/12

10 C 13/11

10 C 15/12

10 C 4/09

10 C 6/13

10 C 13/12

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.