Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.09.2013, Az. 4 StR 369/13

4. Strafsenat | REWIS RS 2013, 2550

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 369/13
vom
24. September 2013
in der Strafsache
gegen

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der 4.
Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 24. September 2013 einstimmig be-schlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.]s
Münster vom 3.
Mai 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

-
2
-

Ergänzend
bemerkt der Senat:
Das [X.] hat noch ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so dass der zusätzlichen

rechts-fehlerhaften (st. Rspr., vgl. [X.], Beschluss vom 16.
Februar 2000

3
StR
24/00, [X.]R StPO §
267 Abs.
1 Satz
1 Bezugnahme
3; [X.], Beschlüsse vom 25.
Sep-tember 2012

1
StR
212/12, Rn.
12 und vom 12.
Dezember 2012

2
StR
481/12, Rn.
2) Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 24.
Oktober 2012 [X.] Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
Mutzbauer
Roggenbuck
Franke

Bender
Quentin

Meta

4 StR 369/13

24.09.2013

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.09.2013, Az. 4 StR 369/13 (REWIS RS 2013, 2550)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 2550

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 StR 136/15 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Übernahme von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen aus einem aufgehobenen …


2 StR 136/15 (Bundesgerichtshof)


2 StR 592/11 (Bundesgerichtshof)


4 StR 121/16 (Bundesgerichtshof)


4 StR 102/13 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.