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kein Auskunftsanspruch des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gegen einen freien Träger wegen Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
Meta
05.12.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 05.12.2019, Az. 32 U 2067/19 (REWIS RS 2019, 718)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 718
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OLG München, 32 U 2067/19, 05.12.2019.
Bundesgerichtshof, III ZR 175/19, 18.02.2021.
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III ZR 175/19 (Bundesgerichtshof)
Jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis: Auf Treu und Glauben gestütztes Auskunftsbegehren eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
III ZR 267/15 (Bundesgerichtshof)
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Keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit des Jugendhilfeträgers bezogen auf Bezahlung seiner Hilfeleistungen
III ZR 267/15 (Bundesgerichtshof)