VG Augsburg, Entscheidung vom 21.08.2015, Az. Au 4 M 15.726

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Kostenerinnerung, außergerichtliche Parteiaufwendung, Sachverständiger, Ortstermin, Terminsladung, Absprache, Berichterstatter, Reisekosten, Kostenfestsetzungsbeschluss, Terminabsprache, Kostenerstattung


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Au 4 M 15.726

21.08.2015

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: M

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 21.08.2015, Az. Au 4 M 15.726 (REWIS RS 2015, 6298)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 6298

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