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Schlechte Lebensbedingungen in Sierra Leone rechtfertigen allein keine Berufungszulassung
Meta
16.06.2020
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 16.06.2020, Az. 9 ZB 20.31157 (REWIS RS 2020, 9728)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 9728
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Darlegungsanforderungen an Grundsatzrüge zu Tatsachenfrage
Schwere Lebensbedingungen in Sierra Leone - erfolgloser Berufungszulassungsantrag
Keine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung in asylrechtlichem Verfahren (Sierra Leone)
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Hinblick auf eine Tatsachenfrage
Anforderungen an eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung
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