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Fachgruppe der Neurochirurgen ist der gesonderten fachärztlichen Versorgung zuzuordnen
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Fachgruppe der Neurochirurgen ist der gesonderten fachärztlichen Versorgung zuzuordnen
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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12.04.2018
Urteil
Zitiervorschlag: SG München, Urteil vom 12.04.2018, Az. S 38 KA 341/16 (REWIS RS 2018, 10814)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 10814
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Keine Erteilung einer Sonderbedarfszulassung für einen Radiologen bei Überversorgung
B 6 KA 2/20 R (Bundessozialgericht)
Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen Versorgung - Sonderbedarfszulassung - fehlende Erreichbarkeit anderer Praxen …
Kein Anspruch auf Sonderbedarfsanstellung
Sonderbedarfszulassung, Fachgruppendurchschnitt, Bedarfsplanungsrichtlinien, vertragsärztliche Versorgung, Beiladung, Vertragsarztsitz, Neuverbescheidung, fachärztliche Versorgung, Planungsbereich, Widerspruchsverfahren, Onkologie-Vereinbarung, Unerlässlichkeit, Widerspruchsbescheid, …
L 5 KA 2346/22 (Landessozialgericht Baden-Württemberg)
Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Überversorgung - Zulassungsbeschränkungen - Streit über Anstellungsgenehmigung im Sonderbedarf - …
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