VGH München, Entscheidung vom 20.04.2022, Az. 4 ZB 22.629

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Gegenstand

öffentliche Bibliothek, staatlich angeordnete Betriebsuntersagung wegen Corona, vorübergehende Unmöglichkeit der Rückgabe von ausgeliehenen Medien, nachträgliche Verlängerung der Ausleihfrist nach Wiedereröffnung, Versäumnisgebühr wegen Nichteinhaltung der verlängerten Ausleihfrist, Informationspflichten und -obliegenheiten im Benutzungsverhältnis


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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4 ZB 22.629

20.04.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 20.04.2022, Az. 4 ZB 22.629 (REWIS RS 2022, 213)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 213

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1 BvR 587/17

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