VGH München, Entscheidung vom 31.03.2022, Az. 11 ZB 22.39

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Gegenstand

Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt), an das falsche Gericht versandter Schriftsatz, anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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11 ZB 22.39

31.03.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 31.03.2022, Az. 11 ZB 22.39 (REWIS RS 2022, 399)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 399

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