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Im Schwerbehindertenrecht wird der Grad der Behinderung (GdB) nach den Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen festgelegt und nicht nach einem radiologischen Befund.
Meta
10.05.2016
Urteil
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: LSG München, Urteil vom 10.05.2016, Az. L 15 SB 17/16 (REWIS RS 2016, 11615)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11615
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung
Schwerbehindertenrecht: Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen
Zum vorliegen einer psychischen Gesundheitsstörung bei Nierenzyste
Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft
Höhe des Grades der Behinderung
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