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Abschiebung nach Italien - Unklarheit über anderweitige Zuständigkeit nach dem Dublin-Verfahren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Meta
09.11.2018
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 09.11.2018, Az. W 10 S 18.50498 (REWIS RS 2018, 1911)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 1911
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung
Unzulässiger Asylantrag wegen erfolgter Schutzgewährung durch einen anderen Mitgliedstaat
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Italien
Erfolgloser Eilantrag eines Ghanaers gegen eine Abschiebungsanordnung nach Finnland
Übergang der Zuständigkeit im Dublin-Verfahren bei verspätetem Aufnahmegesuch