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Nachzug eines 16jährigen unbegleiteten Minderjährigen zu seinem volljährigen Bruder nach Art. 8 Dublin III-VO, keine Versäumung der Frist des Art. 21 Abs. 1 Dublin III-VO, Antragstellung nach Art 20 Abs. 2 Dublin III-VO ab Eurodac-Treffer der Kategorie 1, nicht ab Eurodac-Treffer der Kategorie 2, Von einer Asylantragstellung nach Art. 20 Abs. 2 Dublin III-VO kann nur bei wirksamer Vertretung des unbegleiteten Minderjährigen bei seinem Asylgesuch ausgegangen werden
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21.05.2021
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 21.05.2021, Az. AN 17 E 21.50082 (REWIS RS 2021, 5595)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 5595
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