Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.02.2009, Az. III ZR 79/08

III. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 4861

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.] vom 26. Februar 2009 in dem Rechtsstreit Klägerin und Beschwerdeführerin, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte - gegen 1. – 2. –

Beklagte und Beschwerdegegner, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte - - 2 - Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 26. Februar 2009 durch [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] und [X.] beschlossen: Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Gründe: Die Anhörungsrüge der Klägerin hat keinen Erfolg. 1 Der Senat hat den als übergangen gerügten Sachvortrag der Klägerin zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung erwogen. Hinsichtlich der Umstände der Übersendung der Abschrift der Urkunde über die Auflassung und des [X.] an die Klägerin ist er von dem unstreitigen Sachvor-trag beider Parteien ausgegangen. Weitere Feststellungen zu diesen beiden Tatsachen waren nicht zu erwarten. Wenn das Gericht bei der Bewertung der tatsächlichen Umstände eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die Klä-gerin sich dies wünscht, stellt dies keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. [X.] 64, 1, 12). 2 [X.] [X.] [X.] [X.] [X.] - 3 - Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 28.06.2007 - 4 O 2016/06 - [X.], Entscheidung vom 20.02.2008 - 4 U 1561/07 -

Meta

III ZR 79/08

26.02.2009

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.02.2009, Az. III ZR 79/08 (REWIS RS 2009, 4861)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 4861

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.