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Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen ‚im öffentlichen Interesse‘ liegender ärztlicher Tätigkeit in Notaufnahme
Meta
19.01.2021
BayObLG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 19.01.2021, Az. 202 ObOWi 1728/20 (REWIS RS 2021, 9432)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 9432
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
201 ObOWi 1580/19 (BayObLG München)
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202 ObOWi 492/20 (BayObLG München)
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201 ObOWi 276/19 (BayObLG München)
Unzulässiges Absehen von Regelfahrverbot aufgrund Opportunitätserwägungen
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201 ObOWi 569/19 (BayObLG München)
Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots – Unzulässigkeit sukzessiver Anordnung