BayObLG München, Entscheidung vom 27.04.2020, Az. 202 ObOWi 492/20

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Keine Ausnahme von Regelfahrverbot wegen mit Priesteramt


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

202 ObOWi 492/20

27.04.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 27.04.2020, Az. 202 ObOWi 492/20 (REWIS RS 2020, 11008)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11008

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

202 ObOWi 1065/19 (BayObLG München)

Bedeutung des Zeitmoments bei der Bewertung eines Pflichtenverstoßes als beharrlich


202 ObOWi 1797/19 (BayObLG München)

Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers: Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots


202 ObOWi 96/19 (BayObLG München)

Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtenverstoßes wegen verbotener Nutzung elektronischer Geräte


201 ObOWi 569/19 (BayObLG München)

Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots – Unzulässigkeit sukzessiver Anordnung


201 ObOWi 1580/19 (BayObLG München)

Absehen vom Regelfahrverbot nur bei erheblichen Normalfallabweichungen oder außergewöhnlicher Härte, nicht wegen Fahrt mit fremdem …


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.