VG Ansbach, Entscheidung vom 10.11.2021, Az. AN 18 S 21.50206

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Gegenstand

Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine mit einer 30-tägigen Ausreisefrist nach § 38 Abs. 1 AsylG verbundene Abschiebungsandrohung nach § 34a Abs. 1 Satz 4 AsylG und daraus resultierende Unstatthaftigkeit des Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO nur in Fällen der sog. faktischen Vollziehung (hier verneint), Nur ausnahmsweise vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen den etwaigen künftigen Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG (hier verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 18 S 21.50206

10.11.2021

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 10.11.2021, Az. AN 18 S 21.50206 (REWIS RS 2021, 1187)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 1187

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