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Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine mit einer 30-tägigen Ausreisefrist nach § 38 Abs. 1 AsylG verbundene Abschiebungsandrohung nach § 34a Abs. 1 Satz 4 AsylG und daraus resultierende Unstatthaftigkeit des Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO nur in Fällen der sog. faktischen Vollziehung (hier verneint), Nur ausnahmsweise vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen den etwaigen künftigen Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG (hier verneint)
Meta
10.11.2021
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 10.11.2021, Az. AN 18 S 21.50206 (REWIS RS 2021, 1187)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 1187
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Faktischer Vollzug: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich
Dublin-Verfahren, Zielstaat Bulgarien, Rechtschutzbedürfnis (verneint), Abschiebungsandrohung
RO 9 E 19.50172 (VG Regensburg)
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches
Unzulässiger Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes, dessen Eltern bereits von einem anderen Mitgliedstaat internationaler …
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Überstellung nach Polen im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens wegen fehlender Zuständigkeit des …
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