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Rechtmäßigkeit der Anordnung der Untersuchung auf Rindertuberkulose
Meta
24.03.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 24.03.2015, Az. Au 1 S 15.282 (REWIS RS 2015, 13515)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 13515
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rinderhaltung, Rindertuberkulose, Untersuchungspflicht, Vorbeugung, Tierseuche, Untersuchungsanordnung, Ermessen, Zwangsgeldandrohung
Zwangsgeld, Antragsgegner, Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung
Tierhaltung, Vollziehung, Zwangsgeld, Seuche
Untersuchung eines Rinderbestandes auf Tuberkulose
Untersuchung von Rindern mittels Intrakuntanstests auf Tuberkulose
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