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Asyl, Georgien: Georgischer Staat ist bei Übergriffen privater Dritter schutzfähig und -willig
Meta
26.04.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 26.04.2018, Az. B 1 K 17.32877 (REWIS RS 2018, 9903)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9903
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer georgischen Staatsangehörigen
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Keine Rückkehrgefährdung in Georgien
RN 9 K 17.34528 (VG Regensburg)
Verweis auf die Gründe eines Gerichtsbescheids im Asylverfahren
Erfolglose Asylklage georgischer Staatsangehöriger
Keine Verfolgung in Georgien
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