VG München, Entscheidung vom 19.05.2022, Az. M 2 S 21.3305

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Gegenstand

Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung einer beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels (mit Fortgeltungswirkung) und bei Ablehnung einer beantragten Ersterteilung eines Aufenthaltstitels (ohne Fortgeltungswirkung), Keine Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für einen (weiteren) Antrag auf Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis während des Verwaltungsverfahrens zur Verlängerung eines bisherigen Aufenthaltstitels, Schutz der Ehe (Art. 6 GG und Art. 8 EMRK), Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 28 Abs. 1, 2 AufenthG, Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 2 S 21.3305

19.05.2022

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 19.05.2022, Az. M 2 S 21.3305 (REWIS RS 2022, 2701)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 2701

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Referenzen
Wird zitiert von

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2 L 1096/21

1 C 22/09

1 C 5/10

1 B 25/09

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