Aktenzeichen M 2 S 21.3305

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RCNAGUUFSXYUKRB8RZ

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VG München: Entscheidung vom 19.05.2022

Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung einer beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels (mit Fortgeltungswirkung) und bei Ablehnung einer beantragten Ersterteilung eines Aufenthaltstitels (ohne Fortgeltungswirkung), Keine Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für einen (weiteren) Antrag auf Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis während des Verwaltungsverfahrens zur Verlängerung eines bisherigen Aufenthaltstitels, Schutz der Ehe (Art. 6 GG und Art. 8 EMRK), Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 28 Abs. 1, 2 AufenthG, Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung

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