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wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht
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wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
09.03.2015
Entscheidung
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: LSG München, Entscheidung vom 09.03.2015, Az. L 15 VJ 2/15 B (REWIS RS 2015, 14382)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 14382
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L 20 KR 486/18 B (LSG München)
wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG
Kostentragung für Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 109 SGG) bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht
Kostenübernahme für ein nach § 109 SGG eingeholtes Gutachten auf die Staatskasse
Sachaufklärung, Gutachtenkosten, Kostentragungspflicht, Klagerücknahme, Staatskasse, Unrichtige Sachbehandlung, Kostenentscheidung, Kostenübernahme, Verwirkung, Schriftsätze, Arbeitsunfall, Rechtsmittelverzicht, Beschlüsse, Antragsrücknahme, …
L 15 SB 156/16 B (LSG München)
Keine Kostenübernahme für ein Gutachten
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