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(Vorsteuerabzug für den nachträglichen Erwerb eines Speichers für den von einer Fotovoltaikanlage erzeugten Stroms: Stromspeicher als eigenständiges Zuordnungsobjekt)
Meta
09.06.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 09.06.2015, Az. 14 K 2776/14 (REWIS RS 2015, 10106)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10106
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vorsteuerabzug, Unternehmerische Nutzung, Photovoltaikanlage, Bundesfinanzhof, Anschaffungskosten, Befähigung zum Richteramt, Steuerbevollmächtigte
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