Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2022, Az. 2 StVK 152/22

Strafvollstreckungskammer | REWIS RS 2022, 7193

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2 StVK 152/22

01.06.2022

Landgericht Arnsberg Strafvollstreckungskammer

Beschluss

Sachgebiet: StVK

GVG § 185, 187; StVollzG § 109

Zitier­vorschlag: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2022, Az. 2 StVK 152/22 (REWIS RS 2022, 7193)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7193

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