6. Familiensenat | REWIS RS 2014, 9959
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
13.03.2014
Oberlandesgericht Hamm 6. Familiensenat
Beschluss
Sachgebiet: UF
Vorgehend: Amtsgericht Paderborn, 85 F 51/13
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.03.2014, Az. 6 UF 150/13 (REWIS RS 2014, 9959)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9959
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, IX ZB 65/14, 03.03.2016.
Oberlandesgericht Hamm, 6 UF 150/13, 13.03.2014.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IX ZB 65/14 (Bundesgerichtshof)
Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung: Darlegungslast hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs, der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit des Schuldners; Anspruchsübergang …
IX ZB 56/22 (Bundesgerichtshof)
Geltendmachung von Insolvenzforderung und Forderung aus unerlaubter Handlung wegen Unterhaltspflichtverletzung
IX ZB 163/09 (Bundesgerichtshof)
Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse; Anspruch auf Erstattung …
IX ZB 65/14 (Bundesgerichtshof)
Zu den Voraussetzungen des § 302 Nr. 1 Hs. 1 Fall 2 InsO