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Kein subsidiärer Schutz in Afghanistan
Meta
19.07.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018, Az. W 1 K 18.30631 (REWIS RS 2018, 5688)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 5688
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Landesweite Verfolgung von Angehörigen der Sicherheitskräfte (Militärpolizei) im einfachen Mannschaftsgrad nicht hinreichend wahrscheinlich
Kabul im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan als Fluchtalternative geeignet
Keine Verfolgung alleinstehender, arbeitsfähiger, männlicher Rückkehrer in Afghanistan
Keine extreme Gefahrenlage in Afghanistan für junge Männer
Keine konkrete Gefahr einer Zwangsrekrutierung durch die Taliban in Afghanistan
Keine Referenz gefunden.
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