Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2024, Az. 6 StR 33/24

6. Strafsenat | REWIS RS 2024, 1731

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 7. September 2023 wird als unbegründet verworfen; der Adhäsionsausspruch wird jedoch dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. [X.], Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 – 6 StR 413/21; vom 27. Januar 2021 – 6 StR 439/20).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels, die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen Kosten und die dem Adhäsionskläger in der Revisionsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Feilcke     

      

Tiemann     

      

Wenske

      

von [X.]     

      

Arnoldi     

      

Meta

6 StR 33/24

21.03.2024

Bundesgerichtshof 6. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Stendal, 7. September 2023, Az: 501 KLs 10/23

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2024, Az. 6 StR 33/24 (REWIS RS 2024, 1731)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1731

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

3 StR 381/21 (Bundesgerichtshof)

Einziehung des Wertes von Taterträgen: Erlangtes Etwas bei Einlösung betrügerisch erlangter Prepaid-Aufladecodes; Subsidiarität der erweiterten …


6 StR 643/21 (Bundesgerichtshof)

Adhäsionsverfahren: Bindung an den Antrag; Begründung des Feststellungsinteresses für künftige materielle Schäden


6 StR 122/23 (Bundesgerichtshof)


6 StR 344/23 (Bundesgerichtshof)


6 StR 99/22 (Bundesgerichtshof)

Schweigen des Angeklagten: Verwertung zu Lasten des Angeklagten bei Anordnung der Unterbringung und Entscheidung über …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.