14. Senat | REWIS RS 2024, 2216
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Artenschutz, ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern im Verordnungswege, Rechtsschutz von bundes- bzw. landesrechtlich anerkannten Naturschutz- bzw. Umweltvereinigungen und Antragsbefugnis solcher Verbände, Verletzung der naturschutzrechtlichen Beteiligungsbefugnis einer landesrechtlich anerkannten Naturschutz- bzw. Umweltvereinigung und deren Rechtsfolgen, Regelungsregime des § 45 Abs. 7 BNatSchG
Meta
30.04.2024
Urteil
Sachgebiet: N
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 30.04.2024, Az. 14 N 23.1502, 14 N 23.1657 (REWIS RS 2024, 2216)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 2216
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14 NE 23.1503, 14 NE 23.1658 (VGH München)
Artenschutz, ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern im Verordnungswege, vorläufiger Rechtsschutz von bundes- bzw. landesrechtlich …
Artenschutz, ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern
Artenschutz, ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern
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14 BV 17.1278, 14 BV 17.1279, 14 BV 17.1280, 14 BV 17.1281 (VGH München)
Anwendungsbereich der FFH-Richtlinie - unionsrechtlich determinierter Vollzug von Artenschutzrecht