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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
In Pakistan liegt kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vor
Meta
15.04.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 15.04.2016, Az. M 23 K 14.30585 (REWIS RS 2016, 12898)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12898
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Flüchtlingseigenschaft wegen Ausübung der Religionsfreiheit
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutzes für Asylbewerber aus Pakistan (Paschtune)
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Pakistan
Pakistan ist ein sicherer Herkunftsstaat
Keine Gruppenverfolgung von Christen in Pakistan