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Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund
Meta
23.01.2019
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 23.01.2019, Az. 14 ZB 17.31930 (REWIS RS 2019, 11119)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 11119
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Furcht vor Verfolgung aus religiösen Gründen wegen ernsthaften und glaubhaften Abfalls vom Islam ohne Hinwendung …
Negative Religionsfreiheit und geschlechtsspezifische Verfolgung im Iran
Abfall vom Islam (Apostasie)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Konversion zum christlichen Glauben
Keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr eines Apostaten bei Rückkehr in den Iran
Keine Referenz gefunden.
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