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Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Klägerin
Meta
11.05.2017
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 11.05.2017, Az. Au 4 K 16.32251 (REWIS RS 2017, 11031)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11031
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Keine wahrscheinliche Verfolgung einer Sunnitin bei Rückkehr nach Syrien wegen oppositioneller Gesinnung oder Asylantragstellung
Kein Anspruch eines 19-jährigen Syrers (Sunnit) aus Damaskus auf Flüchtlingszuerkennung
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen Staatsangehörigen
Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung aufgrund der Freistellung wegen Militärdienstuntauglichkeit vom Militärdienst in Syrien
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