Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 7 B 20/11, 7 B 20/11 (7 C 12/11)

7. Senat | REWIS RS 2011, 7280

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Gegenstand

Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Pflanzenschutzmittel; Sperrfrist


Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Beschluss ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft die klärungsbedürftige Frage auf, welche Bedeutung der Sperrfrist des § 16g Abs. 2 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz zukommt.

2

Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 GKG.

Meta

7 B 20/11, 7 B 20/11 (7 C 12/11)

26.04.2011

Bundesverwaltungsgericht 7. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 23. Dezember 2010, Az: 13 A 1211/10, Beschluss

§ 16g Abs 2 S 2 PflSchG 1986

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 7 B 20/11, 7 B 20/11 (7 C 12/11) (REWIS RS 2011, 7280)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7280

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