7. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2014, 9880
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28.03.2014
Oberlandesgericht Hamm 7. Senat für Familiensachen
Beschluss
Sachgebiet: UF
Vorgehend: Amtsgericht Dortmund, 102 F 3417/13
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.03.2014, Az. 7 UF 45/14 (REWIS RS 2014, 9880)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9880
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, XII ZB 286/14, 08.07.2015.
Oberlandesgericht Hamm, 7 UF 45/14, 12.05.2014.
Oberlandesgericht Hamm, 7 UF 45/14, 28.03.2014.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 286/14 (Bundesgerichtshof)
Zulässigkeit der Beschwerde in einer Unterhaltssache: Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung
XII ZB 278/13 (Bundesgerichtshof)
Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des Beschwerdewertgegenstandes
12 UF 75/14 (Oberlandesgericht Hamm)
XII ZB 420/11 (Bundesgerichtshof)
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Auskunftserteilung
XII ZB 594/11 (Bundesgerichtshof)
Unterhaltsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung