Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kein besonderer Gerichtsstand nach § 32 ZPO für Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Absicherungsmaßnahmen nach Reifenpanne)
Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.
Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen. Mehr hierzu.
Kostenlos
Alle Entscheidungen einsehen.
Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.
Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.
Kein besonderer Gerichtsstand nach § 32 ZPO für Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Absicherungsmaßnahmen nach Reifenpanne)
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
07.10.2016
Urteil
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: LG Schweinfurt, Urteil vom 07.10.2016, Az. 32 S 51/16 (REWIS RS 2016, 4301)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4301
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.