5. Strafsenat | REWIS RS 2022, 566
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
22.03.2022
Oberlandesgericht Hamm 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: Ws
§ 60 GKG i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG; StVollzG § 109
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.03.2022, Az. 5 Ws 393/21 (REWIS RS 2022, 566)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 566
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 Vollz(Ws) 427/16 (Oberlandesgericht Hamm)
IV-2 StVK 164/20 (Landgericht Arnsberg)
1 Vollz (Ws) 486/19 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz (Ws) 367/14 (Oberlandesgericht Hamm)
2 BvR 944/23 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von PKH für eine Schadensersatzklage - mangelnde Darlegungen zum …