VGH München, Entscheidung vom 30.09.2022, Az. 22 ZB 22.1724

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Gegenstand

Anlage zum Lagern, Aufbereiten und Brechen von ungefährlichen Bau- und Abbruchmaterialien, Beseitigungsanordnung, atypischer Ausnahmefall, Verhältnismäßigkeit


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 ZB 22.1724

30.09.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.09.2022, Az. 22 ZB 22.1724 (REWIS RS 2022, 5921)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 5921

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