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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für von einer Durchführungsgesellschaft für Auslandsmessebeteiligungen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen gezahlte Mietzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG in der ab 2008 gültigen Fassung
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08.06.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 08.06.2015, Az. 7 K 3250/12 (REWIS RS 2015, 10233)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10233
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, I R 57/15, 25.10.2016.
FG München, 7 K 3250/12, 08.06.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen; Entgelte der Reiseveranstalter für Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende