Aktenzeichen 7 K 3250/12

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RCNHFD9ETC9WW5NPEL

Verknüpfte Entscheidungen

FG München: Urteil vom 08.06.2015

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für von einer Durchführungsgesellschaft für Auslandsmessebeteiligungen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen gezahlte Mietzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG in der ab 2008 gültigen Fassung

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Verfahrensgang

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Az. I R 57/15
Bundesfinanzhof, I R 57/15, 25.10.2016.
Az. 7 K 3250/12
FG München, 7 K 3250/12, 08.06.2015.
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