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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS V ZR 83/04
vom 13. Januar 2005 in dem Rechtsstreit
[X.] hat am 13. Januar 2005 durch den Vizepräsidenten des [X.] Dr. [X.], [X.] [X.], [X.], [X.] und die Richterin [X.]
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 26. November 2004 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 Abs. 1 ZPO) dahin berichtigt, daß in der dritt-letzten Zeile auf Seite 8 das Wort "Beklagten" durch "Kläger" er-setzt wird.
[X.] [X.] Lemke
Schmidt-Räntsch Stresemann
Meta
13.01.2005
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.01.2005, Az. V ZR 83/04 (REWIS RS 2005, 5512)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 5512
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