1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2022, 8904
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verbindung und Zuständigkeit des BayObLG für die Verbindung zusammenhängender Bußgeldsachen
Meta
16.11.2022
BayObLG München 1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 16.11.2022, Az. 201 AR 111/22 (REWIS RS 2022, 8904)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8904
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
201 AR 812/19 (BayObLG München)
Keine Zuständigkeit des BayObLG zur Entscheidung über negativen Zuständigkeitsstreit nach §§ 42 Abs. 3 Satz …
Keine Zuständigkeit des BayObLG zur Entscheidung über negativen Zuständigkeitsstreit
2 ARs 170/21 (Bundesgerichtshof)
Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Zuständigkeit für selbständige Einziehungsverfahren in Baden-Württemberg
2 ARs 258/03 (Bundesgerichtshof)
583 OWi 35/22 (Amtsgericht Köln)