3. Kammer | REWIS RS 2023, 9800
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Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.
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22.08.2023
Landesarbeitsgericht Düsseldorf 3. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: TaBV
Vorgehend: Arbeitsgericht Düsseldorf, 6 BV 154/22
§§ 25, 26, 102, 103 BetrVG, 15 KSchG, 626 BGB
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2023, Az. 3 TaBV 10/23 (REWIS RS 2023, 9800)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 9800
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2022, Az. 6 BV 154/22 (REWIS RS 2022, 10279)
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2023, Az. 3 TaBV 10/23 (REWIS RS 2023, 9800)
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 BV 154/22 (Arbeitsgericht Düsseldorf)
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