Aktenzeichen 2 AZR 235/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:230818.U.2AZR235.18.0
RCN:
RCNQ2A4VMWGN4L4Q4D

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23.08.2018

Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung - Sammeln von Pfandflaschen entgegen einer Weisung des Arbeitgebers

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