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Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Polen weisen keine systemischen Mängel auf
Meta
27.01.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 27.01.2016, Az. AN 14 K 15.50448 (REWIS RS 2016, 16983)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 16983
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Polen
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Polen
VG Ansbach: Ukrainer, Visum, Hass, Insulin, Diabetes, Bundesamt, Behördenakt, Auslandsvertretung, Wiederholung, Drittstaatenregelung, Formfehler, Gerichtsakte, Asylverfahren, …
Abschiebungsanordnung nach Polen